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Allgemeine Verkaufs und Lieferungsbedingungen der TACET GmbH
Stand: 01.01.2008
1. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Abnehmer mit unseren Liefer und Zahlungsbedingungen einverstanden. Nebengespräche sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Unsere Preise sind EURO Preise. Die Berechnung erfolgt zu unseren am Tag der Lieferung gültigen Preisen.
3. Unsere Waren werden geliefert für den Vertrieb oder Gebrauch im Land des Auftraggebers. Einer Weiterlieferung in einen anderen Staat stehen evtl. Urheberrechte oder Schutzrechte Dritter entgegen. Die Überspielung auf andere Tonträger, der Verleih oder die Vermietung der von uns gelieferten Waren ist nicht gestattet, soweit die Überspielung nicht nach dem Urheberrechtsgesetz zulässig ist.
4. Das Angebot unserer Musikaufnahmen zum Download (z. B. im Internet) ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen, z. B. kurze Auszüge zum Probehören, sind nur mögich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
5. Zahlung: Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zahlbar.
Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Die Lieferung kann jedoch auch von sofortiger Zahlung abhängig gemacht werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnungen Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont, mindestens jedoch 8% Zinsen zu berechnen. Außerdem sind wir berechtigt, fällige Forderungen an ein Inkassoinstitut zum Einzug zu übergeben.
Ist der Abnehmer mit einer Zahlung im Verzug, so werden alle weiteren noch offenen Forderungen oder Teilforderungen sofort in voller Höhe fällig und alle eingeräumten Zahlungsziele gegenstandslos.
6. Eigentumsvorbehalt: Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachfolgenden Erweiterungen:
a) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Wir sind berechtigt, jederzeit den Bestand unserer auf Lager des Käufers befindlichen Vorbehaltsware nachzuprüfen. Wir oder unser Beauftrager erhält zu diesem Zweck während der Geschäftsstunden Zutritt zu den Geschäftsräumen.
b) Eine Übertragung der Vertragsrechte und pflichten auf Dritte durch den Abnehmer ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zulässig. Verkauft der Käufer die Vorbehaltsware gleich in welchem Zustand so tritt er schon jetzt bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Käufer mit allen Nebenrechten an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der noch zu bezahlenden Vorbehaltsware.
c) Wird Vorbehaltsware von dritter Seite gepfändet, so gilt Folgendes: Der Käufer hat den Pfändungsbeamten von unserem Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und uns sofort durch eingeschriebenen Brief unter Beifügung des Prüfungsprotokolls und einer eidesstattlichen Erklärung, daß die gepfändete Ware mit der von uns gelieferten Ware identisch ist, zu benachrichtigen. Alle mit der Pfändung und ihrer Aufhebung zusammenhängenden Kosten trägt der Abnehmer.
d) Bei Eintritt der Zahlunsunfähigkeit ist der Abnehmer verpflichtet, unverzüglich die von uns ausgelieferte noch auf seinem Lager vorhandene Vorbehaltsware auszusondern und uns eine genaue Aufstellung der vorhandenen Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen unter Angabe ihrer Höhe und der Adresse der Schuldner einzusenden.
e) Wir sind berechtigt, unsere auf Lager des Abnehmers befindliche Vorbehaltsware aus dessen Geschäftsräumen zu entfernen und in eigenen Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gewährt uns oder unserem Beauftragten der Abnehmer während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen.
7. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Die Ware wird in Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie z. Zt. der Lieferung üblich ist. Beanstandungen wegen falscher oder mangelhafter Ware werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Ware beim Abnehmer, schriftlich bei uns eingehen.
Für eventuelle Mängel wird nur bis zur Höhe des Warenwertes gehaftet. Bei berechtigter Beanstandung werden die Mängel durch Ersatzlieferung oder Erteilung einer Gutschrift behoben. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
8. Die Ware wird fachgerecht verpackt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist Umtausch oder Rückgabe unserer Waren ausgeschlossen.
9. Gefahrenübergang: Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn von uns die bestellte Ware der Bahn, Post oder dem Spediteur übergeben wird.
10. Beanstandungen an von uns gelieferten Waren sind vor der etwaigen Weiterverwendung anzumelden. Zu Recht beanstandete Waren werden ersetzt, Folgeschäden dagegen nicht.
11. Eine etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
