"Oft habe ich mich gefragt, ob das Es-Dur-Oktett op. 20 von Felix Mendelssohn Bartholdy nicht streng genommen unters Betäubungsmittelgesetz fallen müsste. Wenn acht Streichinstrumente - also laut Gesetzestext "Pflanzenbestandteile In bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand" - und deren Töne derart ungebremsten Zugang zum menschlichen Sinneszentrum erzwingen, dass dort Rauschzustände und unkontrollierte Glücksgefühle entstehen, dann müsste fast der Staatsanwalt eingreifen. Wie ich aus eigenem Konsum weiß, ist diese Partydroge (unter dem raffiniert unauffälligen Titel "Oktett") häufig zur Belebung langweiliger Gesellschaften im Einsatz gewesen und hat Reaktionen wie Mitsummen, Euphorie, Wehmut und Ekstase ausgelöst.
Als guter Bürger möchte ich dem Staatsanwalt soufflieren, dass er vor allem die erregende, klatschmohnrotglühende Aufnahme des Werks mit dem Auryn- und Minguet-Quartett konfiszieren und die Verbreitung gerichtlich stoppen lässt. Zugleich muss er dafür sorgen, dass sich potenziell Süchtige nicht noch rasch mit diesem gefährlichen Auryn-Minguet-Mixpräparat in Diskotheken und Dealerstuben versorgen können."
Wolfram Goertz

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